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Augment 360: Führerschein, Zulassung, Versicherung und Helm in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Welche Regeln für den Augment 360 mit 45 oder 25 km/h in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten. Stand: 6. August 2026Geltungsbereich: Sitzende elektrische Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Written by Olli

Wichtig: Die Höchstgeschwindigkeit allein bestimmt nicht die Fahrzeugklasse. Entscheidend sind auch das Land, der Sitz, die Nenndauerleistung, der Sitzbezugspunkt (R-Punkt) und die Genehmigungsunterlagen. Eine Begrenzung per App oder Software ändert die genehmigte Fahrzeugklasse nicht automatisch.

Welche Fahrzeugdaten muss ich vor der Nutzung prüfen?

Prüfe vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Verkehrsflächen:

  • das Land, in dem das Fahrzeug genutzt und zugelassen werden soll;

  • die genehmigte Bauartgeschwindigkeit, zum Beispiel 25 km/h oder 45 km/h;

  • die maximale Nenndauerleistung in Watt oder Kilowatt;

  • die Fahrzeugklasse in der Übereinstimmungsbescheinigung;

  • die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN);

  • bei einer Sonder- oder Einzelgenehmigung auch die Höhe des Sitzbezugspunkts (R-Punkt).

Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, ordnet ein konkretes Fahrzeug einem genehmigten Fahrzeugtyp zu. Die Angaben im CoC und auf dem Typenschild sind maßgeblich; die in einer App eingestellte Geschwindigkeit genügt nicht.

Die Fahrzeugklasse L1e-B umfasst zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h und bei Elektroantrieb grundsätzlich bis 4 kW maximaler Nenndauerleistung. Ob und wie ein solches Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen wird, richtet sich zusätzlich nach dem nationalen Recht.

Der Augment ZY-MYP001 / AUGMENT 360 besitzt die EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung e9168/201316673*00 als Fahrzeug der Klasse L1e-B. Die Genehmigung umfasst:

  • eine 25-km/h-Version mit 1,0 kW Nenndauerleistung;

  • eine 45-km/h-Version mit 1,2 kW Nenndauerleistung.

Wichtig: Die genehmigte 25-km/h-Version des Augment 360 mit 1,0 kW ist nicht dasselbe wie ein österreichisches 600-W-Fahrzeug oder ein schweizerisches 500-W-Leichtmotorfahrrad.

Welche Regeln gelten auf einen Blick?

Die folgende Übersicht vergleicht die wichtigsten Regeln für die in diesem Artikel beschriebenen Fahrzeuge. Jede Zeile gilt nur für das ausdrücklich genannte Land und die genannte Fahrzeugausführung.

Fahrzeug und Land

Führerschein

Zulassung und Kennzeichen

Versicherung

Helm und Verkehrsfläche

Augment 360, L1e-B, 45 km/h, Deutschland

Klasse AM ab 15 Jahren; B, A1, A2 und A schließen AM ein

Keine normale Kfz-Zulassung; jährliches Versicherungskennzeichen erforderlich

Kfz-Haftpflicht ist Pflicht

Helm ist Pflicht; grundsätzlich Fahrbahn

Augment 360, L1e-B, 45 km/h, Österreich

Klasse AM ab 15 Jahren; B und höhere Motorradklassen schließen AM ein

Reguläre Zulassung und österreichisches Kennzeichen erforderlich

Kfz-Haftpflicht ist Pflicht

Helm ist Pflicht; Fahrbahn, nicht Radweg

Augment 360, L1e-B, 45 km/h, Schweiz

Beschränkte Kategorie A1 ab 15 Jahren; Kategorie B genügt nicht automatisch

Kantonale Zulassung, Fahrzeugausweis und Kontrollschild erforderlich

Motorfahrzeug-Haftpflicht ist Pflicht

Helm ist Pflicht; Fahrbahn nach Motorfahrzeugregeln

Sitzendes Fahrzeug, höchstens 25 km/h und 600 W, Österreich

Klasse AM ab 15 Jahren

Genehmigung, Zulassung und Kennzeichen erforderlich; kein führerscheinfreier E-Scooter

Kfz-Haftpflicht ist Pflicht

Helm ist Pflicht; Fahrbahn

Sitzendes Fahrzeug, höchstens 25 km/h und 500 W, Schweiz

Kategorie M mit 14–15 Jahren; ab 16 Jahren ohne Führerausweis

Keine Immatrikulation und kein Kontrollschild, wenn alle technischen Bedingungen erfüllt sind

Keine fahrzeugbezogene Pflicht-Haftpflicht; Privathaftpflicht empfohlen

Helm nicht obligatorisch, aber empfohlen; Regeln für Radfahrende

Brauche ich für den Augment 360 mit 45 km/h in Deutschland einen Führerschein?

Für den Augment 360 mit 45 km/h in Deutschland brauchst du mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM und musst mindestens 15 Jahre alt sein. Die deutschen Klassen B, A1, A2 und A schließen die Klasse AM ein.

Eine in Deutschland vor dem 16. Geburtstag erteilte AM-Berechtigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Vor einer Fahrt ins Ausland muss geprüft werden, ob das Zielland die Berechtigung anerkennt.

Muss ich den Augment 360 mit 45 km/h in Deutschland zulassen und versichern?

Der Augment 360 mit 45 km/h ist in Deutschland ein Kleinkraftrad. Eine normale Kfz-Zulassung, eine Zulassungsbescheinigung Teil I oder II und ein reguläres amtliches Kennzeichen sind grundsätzlich nicht erforderlich.

Für die Nutzung auf öffentlichen Straßen brauchst du jedoch:

  • eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung;

  • ein gültiges Versicherungskennzeichen;

  • das fahrzeugbezogene CoC oder einen anderen gültigen Genehmigungsnachweis.

Das Versicherungsjahr läuft jeweils vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Versicherungsschutz und Versicherungskennzeichen müssen für jedes Versicherungsjahr erneuert werden.

Seit dem 31. Dezember 2025 ist die zuvor erprobte Kennzeichenfolie dauerhaft in der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Der Versicherer kann deshalb eine Kennzeichenfolie auf einer Trägerplatte anstelle eines Metallschilds ausgeben. Die Kennzeichenfolie ändert nichts an der Versicherungs- oder Fahrerlaubnispflicht.

Kann ich die VIN für die deutsche Versicherung vor der Lieferung erhalten?

Die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) des Augment 360 ist im fahrzeugbezogenen CoC zu finden, das mit dem Fahrzeug geliefert wird. Augment teilt die VIN normalerweise nicht vor der Lieferung mit. Falls ein Fahrzeug wegen eines Transportschadens ersetzt werden muss, hätte das Ersatzfahrzeug eine andere VIN und die Versicherung müsste erneut geändert werden.

Warte deshalb bis zur Lieferung und verwende anschließend die VIN aus dem CoC für den Versicherungsantrag. Wenn das CoC fehlt, beschädigt ist oder die Versicherung die VIN nicht akzeptiert, wende dich an den Augment Support, bevor du das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzt.

Muss ich in Deutschland einen Helm tragen und wo darf ich fahren?

Auf dem Augment 360 mit 45 km/h müssen Fahrer und Beifahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen. Das Fahrzeug wird grundsätzlich auf der Fahrbahn gefahren.

Ein Radweg darf nur genutzt werden, wenn die Beschilderung die Nutzung durch Mofas oder Kleinkrafträder ausdrücklich erlaubt. Eine allgemeine Radwegfreigabe für Fahrräder reicht nicht aus.

Muss der Augment 360 in Deutschland regelmäßig zur Hauptuntersuchung?

Ein Kleinkraftrad bis 45 km/h muss in Deutschland nicht regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Der Augment 360 muss dennoch jederzeit verkehrssicher sein.

Technische Änderungen, Leistungssteigerungen oder Manipulationen an der Geschwindigkeitsbegrenzung können die Betriebserlaubnis oder die Typgenehmigung unwirksam machen.

Brauche ich für den Augment 360 mit 45 km/h in Österreich einen Führerschein?

Für den Augment 360 mit 45 km/h in Österreich brauchst du mindestens die Führerscheinklasse AM und musst mindestens 15 Jahre alt sein. Die Klasse B und die höheren Motorradklassen schließen die Klasse AM ein.

Für Mopedlenker unter 20 Jahren gilt in Österreich eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.

Kann ich den Augment 360 mit 45 km/h in Österreich zulassen?

Der Augment 360 mit 45 km/h wird in Österreich als Moped bzw. Motorfahrrad zugelassen. Die Zulassung ist möglich, sofern die vollständigen Genehmigungsdaten und Fahrzeugunterlagen vorliegen.

Für die Zulassung kommen insbesondere folgende Nachweise in Betracht:

  • das fahrzeugbezogene CoC;

  • ein Typenschein;

  • ein Auszug aus der österreichischen Genehmigungsdatenbank;

  • eine Einzelgenehmigung oder ein anderer nationaler Genehmigungsnachweis.

Bei einem aus einem anderen EU-Staat importierten Fahrzeug müssen die technischen Daten in der Regel vor der Zulassung in der österreichischen Genehmigungsdatenbank verfügbar sein.

Wie melde ich den Augment 360 mit 45 km/h in Österreich an?

Für die österreichische Zulassung des Augment 360 mit 45 km/h gehst du in dieser Reihenfolge vor:

  1. Schließe eine österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung ab.

  2. Prüfe, ob die Fahrzeugdaten in der Genehmigungsdatenbank verfügbar sind.

  3. Lege bei einer Zulassungsstelle deinen Identitätsnachweis, die Versicherungsbestätigung, das CoC oder Genehmigungsdokument und den Kaufbeleg vor.

  4. Nach erfolgreicher Zulassung erhältst du die Zulassungsbescheinigung, das Fahrzeug-Genehmigungsdokument, das österreichische Kennzeichen und die Begutachtungsplakette.

Wenn die Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten nicht findet oder zusätzliche Unterlagen verlangt, nutze das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und kläre den Genehmigungsdatensatz mit Augment und der zuständigen Stelle.

Muss ich in Österreich einen Helm tragen, auf der Fahrbahn fahren und zum Pickerl?

Auf dem Augment 360 mit 45 km/h müssen Fahrer und Beifahrer einen genehmigten Schutzhelm tragen. Das Moped wird auf der Fahrbahn und nicht auf Radwegen gefahren.

Für Fahrzeuge der Klasse L gilt die 3-2-1-Regelung der wiederkehrenden § 57a-Begutachtung, auch „Pickerl“ genannt:

  1. erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung;

  2. zweite Begutachtung zwei Jahre später;

  3. Danach eine Begutachtung jedes Jahr.

Die österreichische Änderung zum 1. Oktober 2026 betrifft vor allem langsamere E-Mopeds, die bisher teilweise als Fahrräder behandelt wurden. Für einen regulären Augment 360 der Klasse L1e-B mit 45 km/h bleiben Zulassung, Versicherung, Fahrerlaubnis, Helm und Fahrbahnnutzung erforderlich.

Kann ich in Österreich ohne Führerschein ein sitzendes 25-km/h-Fahrzeug mit 600 W fahren?

Nein. Ein sitzendes Elektrofahrzeug mit höchstens 25 km/h und 600 W ist in Österreich nicht allein wegen seiner Geschwindigkeit führerscheinfrei.

Die österreichische E-Scooter-Ausnahme bis 600 W und 25 km/h gilt ausdrücklich für einspurige Fahrzeuge ohne Sitz. Die Fahrrad- beziehungsweise Pedelec-Ausnahme ist grundsätzlich auf eine Nenndauerleistung von 250 W begrenzt. Ein sitzendes 600-W-Fahrzeug fällt deshalb weder unter die E-Scooter-Ausnahme noch unter die Fahrraddefinition.

Für die Nutzung eines sitzenden 25-km/h-/600-W-Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen sind insbesondere erforderlich:

  • eine Typgenehmigung oder nationale Einzelgenehmigung;

  • eine Zulassung und ein Kennzeichen;

  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung;

  • mindestens die Führerscheinklasse AM;

  • ein Mindestalter von 15 Jahren;

  • ein genehmigter Schutzhelm;

  • die Nutzung der Fahrbahn.

Eine CE-Kennzeichnung allein ersetzt keine straßenverkehrsrechtliche Fahrzeuggenehmigung.

Was ändert sich für sitzende 25-km/h-Fahrzeuge in Österreich am 1. Oktober 2026?

Ab dem 1. Oktober 2026 werden die betroffenen E-Mopeds in Österreich ausdrücklich als Kraftfahrzeuge behandelt. Dann gelten insbesondere:

  • Genehmigungs- und Zulassungspflicht;

  • Kennzeichen- und Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht;

  • Führerscheinpflicht mit mindestens Klasse AM;

  • Mindestalter 15 Jahre;

  • Helmpflicht;

  • wiederkehrende § 57a-Begutachtung;

  • Fahrbahnpflicht statt Radwegnutzung.

Auch vor dem 1. Oktober 2026 darf ein sitzendes 600-W-Fahrzeug nicht als führerscheinfreier „600-W-E-Scooter“ behandelt werden, da die Ausnahme nur für Fahrzeuge ohne Sitz gilt.

Warum ist der R-Punkt bei einem sitzenden Fahrzeug in Österreich wichtig?

Der R-Punkt ist der festgelegte Sitzbezugspunkt des Fahrersitzes. Liegt der R-Punkt bei einem Fahrzeug der Klasse L1e höchstens 540 mm hoch, fällt das Fahrzeug grundsätzlich nicht unter das normale EU-L-Typgenehmigungssystem der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.

Ein solches Fahrzeug benötigt eine nationale Genehmigung oder eine Einzelgenehmigung. Für ein sitzendes 25-km/h-/600-W-Fahrzeug sollte der Genehmigungsweg deshalb vor dem Verkauf oder der Nutzung schriftlich mit der zuständigen österreichischen Landesprüfstelle geklärt werden.

Ist die genehmigte 25-km/h-Version des Augment 360 ein österreichischer 600-W-E-Scooter?

Nein. Die genehmigte 25-km/h-Version des Augment 360 hat eine Nenndauerleistung von 1,0 kW und einen Sitz. Sie ist deshalb nicht mit einem österreichischen E-Scooter bis 600 W ohne Sitz identisch.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h oder eine CE-Kennzeichnung macht diese Augment-360-Version nicht zu einem zulassungs- und führerscheinfreien E-Scooter.

Brauche ich für den Augment 360 mit 45 km/h in der Schweiz einen Führerausweis?

Für den Augment 360 mit 45 km/h brauchst du in der Schweiz grundsätzlich die Führerausweiskategorie A1, beschränkt auf Kleinmotorräder bis 45 km/h und höchstens 4 kW. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Ein schweizerischer Führerausweis der Kategorie B genügt nicht automatisch. Ein B-Inhaber kann die A1-Berechtigung häufig nach Beantragung eines Lernfahrausweises und Abschluss der vorgeschriebenen praktischen Grundschulung erhalten. Das genaue Verfahren ist beim Wohnkanton zu prüfen.

Wie wird der Augment 360 mit 45 km/h in der Schweiz zugelassen?

Der sitzende und pedallose Augment 360 mit 45 km/h ist in der Schweiz grundsätzlich ein Kleinmotorrad und kein schnelles Motorfahrrad oder S-Pedelec. Die Zulassung erfolgt beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.

Für die kantonale Zulassung werden typischerweise benötigt:

  • der Nachweis einer obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung;

  • der Prüfungsbericht beziehungsweise das Formular 13.20A;

  • das CoC und die technischen Genehmigungsunterlagen;

  • bei einem Importfahrzeug die Zollunterlagen;

  • Identitäts- und Wohnsitznachweise.

Nach erfolgreicher Zulassung erhältst du den Fahrzeugausweis und das kantonale Kontrollschild.

Elektronische CoC-Daten können seit dem 5. Juli 2026 die Datenübernahme vereinfachen. Zollabfertigung, Formular 13.20A, kantonale Zulassung, Haftpflichtversicherung, Kontrollschild und die passende Führerausweiskategorie entfallen dadurch nicht.

Brauche ich für die Schweizer Zulassung eine Stammnummer und das Formular 13.20A?

Bei einem importierten Augment 360 gehören das Formular 13.20A, die Zollunterlagen und die schweizerische Fahrzeug-Stammnummer typischerweise zum kantonalen Zulassungsprozess. Ob die Stammnummer bereits vergeben ist und im Zulassungsdossier verfügbar ist, hängt von der Zoll- und Importabwicklung des jeweiligen Fahrzeugs ab.

Wenn das Strassenverkehrsamt nach der Stammnummer oder dem Formular 13.20A fragt, kläre vor dem Zulassungstermin mit Augment, welche Unterlagen für deine VIN bereits vorliegen. Die endgültige Liste der benötigten Unterlagen legt das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons fest.

Muss ich in der Schweiz einen Helm tragen, auf der Fahrbahn fahren und zur MFK?

Auf dem Augment 360 mit 45 km/h müssen Fahrer und Beifahrer einen genehmigten Schutzhelm tragen. Das Kleinmotorrad wird gemäß den Regeln für Motorfahrzeuge auf der Fahrbahn gefahren. Die Erleichterungen für Fahrräder und Leichtmotorräder gelten nicht.

Der Augment 360 mit 45 km/h unterliegt den vom Kanton angeordneten periodischen Motorfahrzeugkontrollen (MFK). Das Strassenverkehrsamt sendet die Prüfungsaufforderung nach der für diese Fahrzeugart geltenden Frist.

Kann ich in der Schweiz ein sitzendes 25-km/h-Fahrzeug mit 500 W ohne Führerausweis fahren?

Ein sitzendes Elektrofahrzeug kann in der Schweiz als Leichtmotorfahrrad gelten, wenn es sämtliche technischen Anforderungen erfüllt. In diesem Fall gilt:

  • Mit 14 oder 15 Jahren ist die Führerausweiskategorie M erforderlich;

  • Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich;

  • Unter 14 Jahren ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen grundsätzlich nicht erlaubt, abgesehen von eng begrenzten kantonalen Ausnahmen.

Die Führerausweisfreiheit ab 16 Jahren gilt nur, wenn das konkrete Fahrzeug tatsächlich als Leichtmotorfahrrad eingestuft werden kann.

Welche technischen Bedingungen gelten für ein 25-km/h-/500-W-Leichtmotorfahrrad in der Schweiz?

Ein sitzendes Leicht-Motorfahrrad in der Schweiz muss insbesondere folgende Grenzen und Anforderungen einhalten:

  • Elektroantrieb bis höchstens 25 km/h;

  • Motorleistung höchstens 0,5 kW beziehungsweise 500 W;

  • Gesamtgewicht höchstens 250 kg;

  • Breite höchstens 1,00 m;

  • Schutz von Leistung und Höchstgeschwindigkeit gegen Manipulation;

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen;

  • vorschriftsmäßige Beleuchtung und Rückstrahler;

  • Glocke oder eine andere zulässige Warnvorrichtung;

  • Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit und der übrigen Produktsicherheit.

Hersteller und Importeur sind dafür verantwortlich, dass das konkrete Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt. Polizei und Marktüberwachung können die Konformität überprüfen.

Braucht ein schweizerisches 25-km/h-/500-W-Leichtmotorfahrrad eine Zulassung, ein Kontrollschild und eine Versicherung?

Wenn sämtliche Voraussetzungen für ein schweizerisches Leichtmotorfahrrad erfüllt sind, sind grundsätzlich keine Fahrzeugtypgenehmigung, keine Immatrikulation, kein Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild erforderlich.

Eine fahrzeugbezogene obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge ist ebenfalls grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Schäden unterliegen dennoch der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung. Eine Privathaftpflichtversicherung, die das konkrete Fahrzeug ausdrücklich umfasst, wird daher dringend empfohlen.

Muss ich auf einem schweizerischen 25-km/h-/500-W-Leichtmotorrad einen Helm tragen, und wo darf ich fahren?

Ein Helm ist auf einem schweizerischen Leichtmotorfahrrad mit bis zu 25 km/h nicht obligatorisch, wird jedoch ausdrücklich empfohlen.

Für das Fahrzeug gelten grundsätzlich die Regeln für Fahrräder und Leicht-Motorfahrräder:

  • vorgeschriebene Radverkehrsanlagen müssen genutzt werden;

  • Auf dem Trottoir darf nicht gefahren werden;

  • allgemeine und signalisierte Höchstgeschwindigkeiten müssen eingehalten werden;

  • Das Licht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.

Ist die genehmigte 25-km/h-Version des Augment 360 ein schweizerisches 500-W-Leichtmotorfahrrad?

Nein. Die genehmigte 25-km/h-Version des Augment 360 hat eine Nenndauerleistung von 1,0 kW. Sie überschreitet damit die schweizerische Grenze von 0,5 kW für ein Leichtmotorfahrrad.

Eine reine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h reicht nicht aus. Für eine zulassungsfreie Einstufung wäre eine technisch und dokumentarisch eigenständige Schweizer Konfiguration mit höchstens 500 W erforderlich.

Bedeutet 25 km/h immer, dass kein Führerschein nötig ist?

Nein. Ein Fahrzeug mit 25 km/h ist nicht automatisch führerscheinfrei.

  • In Österreich ist ein sitzendes Fahrzeug mit 600 W kein führerscheinfreier E-Scooter. Mindestens die Klasse AM ist erforderlich.

  • In der Schweiz kann ein vollständig konformes Leichtmotorfahrrad mit bis zu 25 km/h und 500 W ab 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden.

  • Die genehmigte 25-km/h-Version des Augment 360 mit 1,0 kW ist weder das österreichische 600-W-Fahrzeug noch das schweizerische 500-W-Leichtmotorfahrrad.

Reicht ein Autoführerschein der Klasse B für den Augment 360 mit 45 km/h aus?

Ob der Autoführerschein der Klasse B für den Augment 360 mit 45 km/h reicht, hängt vom Land ab:

  • In Deutschland schließt die Klasse B die Klasse AM ein.

  • In Österreich umfasst die Klasse B die Klasse AM.

  • In der Schweiz verleiht die Kategorie B nicht automatisch die erforderliche beschränkte Kategorie A1.

Reicht eine Software-Drosselung oder eine Einstellung in der App aus?

Nein. Eine Software-Drosselung oder eine App-Einstellung ändert die genehmigte Fahrzeugklasse nicht automatisch.

Für die rechtliche Einordnung zählen die genehmigte Bauart, die Nenndauerleistung, der Manipulationsschutz, das Typenschild und die Genehmigungsunterlagen des konkreten Fahrzeugs. Technische Änderungen können außerdem die bestehende Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis unwirksam machen.

Was soll ich tun, wenn das CoC fehlt, beschädigt ist oder die VIN abgelehnt wird?

Wenn das fahrzeugbezogene CoC fehlt, beschädigt ist oder eine Versicherung beziehungsweise die Zulassungsbehörde die VIN ablehnt, nutze das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen, bis der Nachweis geklärt ist.

Wende dich mit der VIN, der Bestellnummer und einer kurzen Beschreibung des Problems an den Augment Support. Bei einem Import oder einer abweichenden nationalen Einstufung kann zusätzlich eine Klärung mit der zuständigen Zulassungs- oder Genehmigungsbehörde erforderlich sein.

Wann muss die Fahrzeugklasse individuell geprüft werden?

Eine individuelle Prüfung ist erforderlich, wenn:

  • Land, Geschwindigkeit oder Nenndauerleistung nicht eindeutig feststehen;

  • CoC, Typenschild und tatsächliche Fahrzeugausführung voneinander abweichen;

  • der R-Punkt des Sitzes höchstens 540 mm hoch sein könnte;

  • das Fahrzeug technisch verändert oder seine Geschwindigkeit beziehungsweise Leistung manipuliert wurde;

  • ein importiertes Fahrzeug noch nicht in der nationalen Genehmigungsdatenbank erfasst ist;

  • CoC, Formular 13.20A, Zollunterlagen oder VIN fehlen oder abgelehnt werden;

  • das Fahrzeug grenzüberschreitend genutzt werden soll;

  • die Fahrerlaubnis vor dem 16. Geburtstag erteilt wurde;

  • eine Versicherung oder Behörde verlangt eine abweichende Einstufung.

Für eine verbindliche Einzelfallentscheidung ist die zuständige Behörde maßgeblich:

  • in Deutschland die zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde und der Versicherer;

  • in Österreich die zuständige Landesprüfstelle oder Zulassungsstelle;

  • in der Schweiz das Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.

Rechtlicher Hinweis

Diese Übersicht dient der praktischen Produkt-, Vertriebs- und Kundenkommunikation. Die endgültige Einstufung eines konkreten Fahrzeugs hängt von seiner vollständigen technischen Ausführung, dem Sitz- und R-Punkt, der Motorleistung, der Bauartgeschwindigkeit, der Genehmigungsdokumentation und gegebenenfalls von einer nationalen Einzelgenehmigung ab. Diese Übersicht ersetzt keine verbindliche Behördenentscheidung oder Rechtsberatung.

Amtliche Quellen und Produktnachweis

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