Ist es im Fall eines Diebstahls verpflichtend, den Selbstbehalt zu bezahlen?
Nicht unbedingt. Du hast zwei Möglichkeiten:
Du zahlst dein Abo bis zum regulären Vertragsende weiter, ohne einen Ersatz-Scooter zu erhalten. In diesem Fall ist kein Selbstbehalt fällig.
Du zahlst den Selbstbehalt und erhältst einen Ersatz-Scooter und/oder Akku.
Wichtig: Die Zahlung des Selbstbehalts beendet dein Abo nicht. Der Selbstbehalt bezieht sich nur auf den eingetretenen Diebstahl und ist getrennt von den Abo-Gebühren zu behandeln.
Welcher Selbstbehalt muss im Fall eines Diebstahls bezahlt werden?
Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Wenn du unsere Diebstahlabdeckung nicht abgeschlossen hast:
Diebstahl von Scooter + Akku:
Der Selbstbehalt beträgt 450 €.
Diebstahl des Scooters ohne Akku:
Der Selbstbehalt beträgt 250 €.
Diebstahl des Akkus:
Der Selbstbehalt beträgt 125 €.
Die Ersatzgeräte werden verschickt, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Was passiert, wenn du den Selbstbehalt nicht sofort bezahlen kannst?
In diesem Fall kannst du dein Abo einfach weiterzahlen und die erste Rechnung für den Selbstbehalt begleichen, sobald dein Konto wieder gedeckt ist. Anschließend schicken wir dir die notwendigen Ersatzgeräte zu.
